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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §33 Abs3;Rechtssatz
Durch den ein Zeichen der Gebührenentrichtung darstellenden Vorgang der Freistempelung wird der Postlauf nicht in Gang gesetzt wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom 8. August 1996, Zl. 95/10/0206).Durch den ein Zeichen der Gebührenentrichtung darstellenden Vorgang der Freistempelung wird der Postlauf nicht in Gang gesetzt wird vergleiche das hg. Erkenntnis vom 8. August 1996, Zl. 95/10/0206).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080206.X01Im RIS seit
26.11.2008Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009