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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §9 Abs2;Rechtssatz
Der Arbeitslose darf - soweit er nicht über Befunde schon verfügt und zu deren Vorlage erfolglos aufgefordert worden wäre - von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nicht zur Vorlage einer - u.U. für ihn kostenpflichtigen - ärztlichen Bestätigung über die von ihm behauptete Gehörschwäche verhalten werden. Es bestünde vielmehr die Verpflichtung der regionalen Geschäftsstelle, von einer arbeitslosen Person behauptete gesundheitliche Einschränkungen, die sie zwar nicht als arbeitsunfähig, aber für die zugewiesene Beschäftigung u.U. als nicht geeignet erscheinen lassen könnten, durch die Veranlassung entsprechender Untersuchungen und durch die Einholung von Gutachten hierüber zu klären.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080062.X02Im RIS seit
09.12.2008Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009