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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Ein Analogieschluss ist nicht geboten, um eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung zu vermeiden (vgl. zu den Voraussetzungen der Analogie in diesem Zusammenhang das hg. Erkenntnis vom 8. September 1998, 96/08/0207).Ein Analogieschluss ist nicht geboten, um eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung zu vermeiden vergleiche zu den Voraussetzungen der Analogie in diesem Zusammenhang das hg. Erkenntnis vom 8. September 1998, 96/08/0207).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006080040.X04Im RIS seit
27.11.2008Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009