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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3;Rechtssatz
Im Rahmen des wasserpolizeilichen Auftragsverfahrens hat sich die Behörde bei der Beurteilung, ob und inwieweit eine eigenmächtige Neuerung vorliegt, allein am wasserrechtlich bewilligten Zustand und nicht an einem - gegebenenfalls sinnvollen und technisch umsetzbaren - Idealzustand zu orientieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070086.X02Im RIS seit
26.11.2008Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009