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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die Behörde hat im - als Verfahrensanordnung iSd § 63 Abs. 2 AVG zu qualifizierenden - Verbesserungsauftrag konkret anzugeben, welche vom Gesetz geforderten Eigenschaften dem Anbringen fehlen.Die Behörde hat im - als Verfahrensanordnung iSd Paragraph 63, Absatz 2, AVG zu qualifizierenden - Verbesserungsauftrag konkret anzugeben, welche vom Gesetz geforderten Eigenschaften dem Anbringen fehlen.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Beilagen Besondere Rechtsgebiete Pflichten bei Erteilung des VerbesserungsauftragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070075.X02Im RIS seit
26.11.2008Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009