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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §6 Abs1;Rechtssatz
Hat die ABB eine Minderheitenbeschwerde gegen einen Vollversammlungsbeschluss, mit dem die Rückforderung von Holzbezügen abgelehnt wurde, abgewiesen, dann überschreitet der LAS die Sache iSd § 66 Abs 4 AVG, wenn er auf Grund einer auf die Aufhebung des Vollversammlungsbeschlusses gerichteten Berufung nicht nur den erstinstanzlichen Bescheid aufhebt, sondern auch den Obmann der Agrargemeinschaft verpflichtet, an bestimmte Mitglieder binnen 4 Wochen Zahlungsaufforderungen über näher genannte Beträge zu richten.Hat die ABB eine Minderheitenbeschwerde gegen einen Vollversammlungsbeschluss, mit dem die Rückforderung von Holzbezügen abgelehnt wurde, abgewiesen, dann überschreitet der LAS die Sache iSd Paragraph 66, Absatz 4, AVG, wenn er auf Grund einer auf die Aufhebung des Vollversammlungsbeschlusses gerichteten Berufung nicht nur den erstinstanzlichen Bescheid aufhebt, sondern auch den Obmann der Agrargemeinschaft verpflichtet, an bestimmte Mitglieder binnen 4 Wochen Zahlungsaufforderungen über näher genannte Beträge zu richten.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Verfahrensbestimmungen Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006070041.X02Im RIS seit
17.03.2009Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009