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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §6 Abs1;Rechtssatz
Wird die Beschwerdelegitimation einer Agrargemeinschaft in einem Verfahren betreffend Minderheitsbeschwerde gegen einen Beschluss der Agrargemeinschaft in Frage gestellt, genügt es darauf zu verweisen, dass sich deren Rechtsverletzung durch die mit dem angefochtenen Bescheid der Sache nach vorgenommene Änderung ihres mehrheitlich gefassten Vollversammlungsbeschlusses ergibt (Hinweis E 28. Juni 2001, 2001/07/0060; B 27. Februar 1990, 90/07/0002). Aus dem erstgenannten Erkenntnis lässt sich im Übrigen auch ableiten, dass im Verfahren über eine Minderheitsbeschwerde neben der Agrargemeinschaft und den Vertretern der Minderheit ausnahmsweise auch die Angehörigen der Mehrheit beschwerdeberechtigt sind, wenn sie durch den Bescheid des LAS belastet werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006070041.X01Im RIS seit
17.03.2009Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009