RS Vwgh 2008/10/30 2005/07/0156

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Veröffentlicht am 30.10.2008
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Die Anzeige der Wiederherstellung iSd § 28 WRG 1959 kann keine Hemmung herbeiführen, wenn das Wasserbenutzungsrecht im Zeitpunkt der Anzeige bereits erloschen ist; auf die Erlassung des Erlöschensbescheides selbst kommt es dabei nicht an, hat dieser doch lediglich deklarative Wirkung. (Hier: Wasserbenutzungsanlage ab 1998 betriebsunfähig; innerhalb der (zumindest) ab diesem Zeitpunkt laufenden dreijährigen Frist des § 27 Abs 1 lit g legcit erfolgte keine Anzeige der Wiederherstellung an die Wasserrechtsbehörde; der bloße Beginn der Renovierung kann nicht die nach § 28 WRG 1959 erforderliche Anzeige ersetzen.)Die Anzeige der Wiederherstellung iSd Paragraph 28, WRG 1959 kann keine Hemmung herbeiführen, wenn das Wasserbenutzungsrecht im Zeitpunkt der Anzeige bereits erloschen ist; auf die Erlassung des Erlöschensbescheides selbst kommt es dabei nicht an, hat dieser doch lediglich deklarative Wirkung. (Hier: Wasserbenutzungsanlage ab 1998 betriebsunfähig; innerhalb der (zumindest) ab diesem Zeitpunkt laufenden dreijährigen Frist des Paragraph 27, Absatz eins, Litera g, legcit erfolgte keine Anzeige der Wiederherstellung an die Wasserrechtsbehörde; der bloße Beginn der Renovierung kann nicht die nach Paragraph 28, WRG 1959 erforderliche Anzeige ersetzen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005070156.X06

Im RIS seit

26.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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