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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Auskunft der Staatendokumentation ist nur dann zufriedenstellend, wenn sie auf einer breiten Recherche beruht, die einen ausreichenden Querschnitt von Länderberichten verschiedener Quellen berücksichtigt, und diese Informationsgrundlagen tatsächlich keine Hinweise auf "Probleme" für die betroffene Minderheit erkennen lassen. (Zu beurteilen ist im vorliegenden Fall, ob die Asylwerberin, eine armenische Staatsangehörige, die einer armenisch-aserischen Mischehe entstammt, in Armenien mit asylrelevanter Verfolgung zu rechnen hat.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007190279.X01Im RIS seit
18.12.2008Zuletzt aktualisiert am
24.12.2009