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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/13/0091Rechtssatz
Es ging gegenständlich nicht um eine Übernahme des Ausfallrisikos gegen eine Gebühr, sondern um eine "bloße" Forderungsübernahme, bei der die von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwarteten Forderungsausfälle kalkulatorisch Berücksichtigung gefunden haben. Derartiges kann nicht zur Umsatzsteuerpflicht führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006130088.X04Im RIS seit
12.12.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013