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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11;Rechtssatz
Eine in späteren Jahren erfolgte Rechnungsberichtigung oder Ergänzung mangelhafter Rechnungen kann einen Vorsteuerabzug für die Streitjahre nicht mehr begründen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 2006, 2006/15/0183).Eine in späteren Jahren erfolgte Rechnungsberichtigung oder Ergänzung mangelhafter Rechnungen kann einen Vorsteuerabzug für die Streitjahre nicht mehr begründen vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 2006, 2006/15/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006130013.X01Im RIS seit
12.12.2008Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009