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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ausführungen zur Funktion des medizinischen Sachverständigen im Ruhestandsversetzungsverfahren gelten ohne jede Einschränkung auch für Befund und Gutachten der PVA wie sie in § 14 Abs. 4 zweiter Satz BDG 1979 vorgesehen sind (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2006, Zl. 2005/12/0202).Ausführungen zur Funktion des medizinischen Sachverständigen im Ruhestandsversetzungsverfahren gelten ohne jede Einschränkung auch für Befund und Gutachten der PVA wie sie in Paragraph 14, Absatz 4, zweiter Satz BDG 1979 vorgesehen sind vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2006, Zl. 2005/12/0202).
Schlagworte
Sachverständiger Arzt Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120115.X03Im RIS seit
04.12.2008Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011