Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs5;Rechtssatz
Gemäß § 2 Abs 5 EStG 1988 ist Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr. Während das KStG 1988 (für den Sonderfall des Liquidationsgewinnes) in § 19 leg. cit einen ein Jahr übersteigenden Gewinnermittlungszeitraum kennt, ist dem EStG 1988 die Gewinnermittlung für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten fremd.Gemäß Paragraph 2, Absatz 5, EStG 1988 ist Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr. Während das KStG 1988 (für den Sonderfall des Liquidationsgewinnes) in Paragraph 19, leg. cit einen ein Jahr übersteigenden Gewinnermittlungszeitraum kennt, ist dem EStG 1988 die Gewinnermittlung für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten fremd.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150341.X02Im RIS seit
18.12.2008Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012