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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §41;Rechtssatz
Im § 41 Abs. 1 EStG 1988 werden die Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen festgelegt, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind. Sind die Voraussetzungen nach § 41 leg.cit. gegeben, so wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug - soweit nicht einer der in Abs. 4 leg.cit. genannten Ausnahmefälle vorliegt - bei der Veranlagung korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 41 Tz. 3).Im Paragraph 41, Absatz eins, EStG 1988 werden die Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen festgelegt, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind. Sind die Voraussetzungen nach Paragraph 41, leg.cit. gegeben, so wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug - soweit nicht einer der in Absatz 4, leg.cit. genannten Ausnahmefälle vorliegt - bei der Veranlagung korrigiert vergleiche Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Paragraph 41, Tz. 3).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150320.X02Im RIS seit
15.12.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009