RS Vwgh 2008/11/18 2006/15/0205

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Veröffentlicht am 18.11.2008
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind Rechtsgeschäfte und sonstige Handlungen, die nicht ernstlich gewollt sind und die einen Tatbestand vortäuschen, der in Wirklichkeit nicht besteht (siehe Ritz, BAO3, Tz. 1ff zu § 23).Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind Rechtsgeschäfte und sonstige Handlungen, die nicht ernstlich gewollt sind und die einen Tatbestand vortäuschen, der in Wirklichkeit nicht besteht (siehe Ritz, BAO3, Tz. 1ff zu Paragraph 23,).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150205.X02

Im RIS seit

15.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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