RS Vwgh 2008/11/19 2004/04/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/04/0092 E 25. Juni 2003 VwSlg 16118 A/2003 RS 2

Stammrechtssatz

Unter "Glaubhaftmachung" des nicht hinreichenden Schutzes vor den Auswirkungen der Betriebsanlage wird - hinsichtlich des Gegenstandes - zu verstehen sein, dass der Antragsteller die Behörde von der Wahrscheinlichkeit - und nicht von der Richtigkeit - des Vorliegens der Tatsache, als Nachbar vor den Auswirkungen der Betriebsanlage nicht hinreichend geschützt zu sein, zu überzeugen hat (ausführliche Begründung im E).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004040085.X01

Im RIS seit

11.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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