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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/04/0092 E 25. Juni 2003 VwSlg 16118 A/2003 RS 2Stammrechtssatz
Unter "Glaubhaftmachung" des nicht hinreichenden Schutzes vor den Auswirkungen der Betriebsanlage wird - hinsichtlich des Gegenstandes - zu verstehen sein, dass der Antragsteller die Behörde von der Wahrscheinlichkeit - und nicht von der Richtigkeit - des Vorliegens der Tatsache, als Nachbar vor den Auswirkungen der Betriebsanlage nicht hinreichend geschützt zu sein, zu überzeugen hat (ausführliche Begründung im E).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004040085.X01Im RIS seit
11.12.2008Zuletzt aktualisiert am
06.12.2011