RS Vwgh 2008/11/20 2008/21/0603

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Veröffentlicht am 20.11.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §6 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
FrPolG 2005 §67 Abs1;
VwGG §27;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunktpunkt einer Verletzung von Verfahrensvorschriften rügt der Fremde in einem Verfahren betreffend Aufenthaltsverbot, dass die Behörde nicht über den Antrag auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes in der Dauer von drei Monaten abgesprochen habe. Selbst wenn ihre Rechtsansicht zutreffen sollte, hätte sie gegen die Verpflichtung nach § 6 Abs. 1 AVG zur Weiterleitung an die zuständige Behörde verstoßen. Daraus ist für den Fremden aber nichts zu gewinnen, weil er damit in Wahrheit nur eine Säumnis der Behörde und keine Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides geltend macht (Hinweis B 20. Dezember 2007, 2007/21/0401).Unter dem Gesichtspunktpunkt einer Verletzung von Verfahrensvorschriften rügt der Fremde in einem Verfahren betreffend Aufenthaltsverbot, dass die Behörde nicht über den Antrag auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes in der Dauer von drei Monaten abgesprochen habe. Selbst wenn ihre Rechtsansicht zutreffen sollte, hätte sie gegen die Verpflichtung nach Paragraph 6, Absatz eins, AVG zur Weiterleitung an die zuständige Behörde verstoßen. Daraus ist für den Fremden aber nichts zu gewinnen, weil er damit in Wahrheit nur eine Säumnis der Behörde und keine Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides geltend macht (Hinweis B 20. Dezember 2007, 2007/21/0401).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008210603.X08

Im RIS seit

21.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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