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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Eine von einem Polier ausgeübte detaillierte Fachaufsicht über die Arbeitskräfte, bei der es sich um eine in Arbeitsabläufe einweisende und diese dauernd begleitende Kontrolle (§ 4 Abs. 2 Z. 3 AÜG) handelt, geht weit über die bloße Kontrolle eines "Werkes" auf dessen fachgerechte Erfüllung hinaus.Eine von einem Polier ausgeübte detaillierte Fachaufsicht über die Arbeitskräfte, bei der es sich um eine in Arbeitsabläufe einweisende und diese dauernd begleitende Kontrolle (Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 3, AÜG) handelt, geht weit über die bloße Kontrolle eines "Werkes" auf dessen fachgerechte Erfüllung hinaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008090174.X02Im RIS seit
29.12.2008Zuletzt aktualisiert am
27.12.2011