RS Vwgh 2008/11/20 2007/21/0374

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
FrPolG 2005 §65 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Rechtssatz

Das im § 66 Abs. 4 AVG normierte Abänderungsrecht erlaubt den Berufungsbehörden, auch eine von der Unterbehörde nur konkludent bejahte Prozessvoraussetzung (hier des Nichtvorliegens entschiedener Sache) zu verneinen und daher - nach erstinstanzlicher Sachentscheidung - eine Zurückweisung des Antrages vorzunehmen (Hinweis E 28. Juni 1994, 92/05/0063). (Hier:Das im Paragraph 66, Absatz 4, AVG normierte Abänderungsrecht erlaubt den Berufungsbehörden, auch eine von der Unterbehörde nur konkludent bejahte Prozessvoraussetzung (hier des Nichtvorliegens entschiedener Sache) zu verneinen und daher - nach erstinstanzlicher Sachentscheidung - eine Zurückweisung des Antrages vorzunehmen (Hinweis E 28. Juni 1994, 92/05/0063). (Hier:

Es lag das Prozesshindernis der entschiedenen Sache iSd § 68 Abs 1 AVG inhaltlich nicht vor. Deshalb erweist es sich als inhaltlich rechtswidrig, dass die belBeh eine meritorische Nachprüfung der inhaltlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung des Aufenthaltsverbotes nach § 65 FrPolG 2005 (Hinweis E 22. Mai 2007, 2006/21/0004) verweigert hat.)Es lag das Prozesshindernis der entschiedenen Sache iSd Paragraph 68, Absatz eins, AVG inhaltlich nicht vor. Deshalb erweist es sich als inhaltlich rechtswidrig, dass die belBeh eine meritorische Nachprüfung der inhaltlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung des Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 65, FrPolG 2005 (Hinweis E 22. Mai 2007, 2006/21/0004) verweigert hat.)

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Besondere Rechtsgebiete Zurückweisung wegen entschiedener Sache Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007210374.X01

Im RIS seit

17.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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