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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/128;Rechtssatz
Die bloße Genehmigung einer Personalsuche mit dem Hinweis, sich den Abschluss des Arbeitsvertrages bei Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen vorzubehalten, reicht zur Entlastung des Bf, der Masseverwalter in einem Konkurs über das Vermögen der das gegenständliche Lokal betreibenden Gesellschaft war, nicht aus. Entscheidend war vielmehr, dass im konkreten Fall eine wirksame Kontrolle über die Einhaltung der von ihm lediglich in Form eines Hinweises auf die Erforderlichkeit von arbeitsmarktbehördlichen Bewilligungen geäußerten Weisung tatsächlich nicht erfolgt ist (Hinweis E 25. Februar 2005, 2003/09/0158).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090288.X03Im RIS seit
18.12.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013