RS Vwgh 2008/11/20 2007/09/0250

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Veröffentlicht am 20.11.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behörde stützte ihre Beweiswürdigung insbesondere auch auf den persönlichen Eindruck, den sie in der von ihr abgehaltenen mündlichen Verhandlung von den handelnden Personen gewinnen konnte. Solcherart gewonnenen Eindrücken kann der VwGH im Rahmen seiner eingeschränkten Kontrollbefugnis nicht entgegentreten.

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090250.X03

Im RIS seit

29.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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