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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde stützte ihre Beweiswürdigung insbesondere auch auf den persönlichen Eindruck, den sie in der von ihr abgehaltenen mündlichen Verhandlung von den handelnden Personen gewinnen konnte. Solcherart gewonnenen Eindrücken kann der VwGH im Rahmen seiner eingeschränkten Kontrollbefugnis nicht entgegentreten.
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090250.X03Im RIS seit
29.12.2008Zuletzt aktualisiert am
11.03.2014