RS Vwgh 2008/11/20 2006/21/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/21/0332 E 29. April 2008 RS 1 (hier ohne einzelfallbezogenen Zusatz)

Stammrechtssatz

Die bloße Inklusion der Kopie von Aktenteilen (hier: 40 Seiten) im Bescheid genügt der in den §§ 58 bis 60 AVG normierten Begründungspflicht nicht. Weder sind daraus nämlich mit ausreichender Deutlichkeit die Feststellung eines bestimmten Sachverhaltes noch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung, die die belBeh zu bestimmten Feststellungen veranlasst hat, ersichtlich.Die bloße Inklusion der Kopie von Aktenteilen (hier: 40 Seiten) im Bescheid genügt der in den Paragraphen 58 bis 60 AVG normierten Begründungspflicht nicht. Weder sind daraus nämlich mit ausreichender Deutlichkeit die Feststellung eines bestimmten Sachverhaltes noch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung, die die belBeh zu bestimmten Feststellungen veranlasst hat, ersichtlich.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006210203.X01

Im RIS seit

22.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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