Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/21/0332 E 29. April 2008 RS 1 (hier ohne einzelfallbezogenen Zusatz)Stammrechtssatz
Die bloße Inklusion der Kopie von Aktenteilen (hier: 40 Seiten) im Bescheid genügt der in den §§ 58 bis 60 AVG normierten Begründungspflicht nicht. Weder sind daraus nämlich mit ausreichender Deutlichkeit die Feststellung eines bestimmten Sachverhaltes noch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung, die die belBeh zu bestimmten Feststellungen veranlasst hat, ersichtlich.Die bloße Inklusion der Kopie von Aktenteilen (hier: 40 Seiten) im Bescheid genügt der in den Paragraphen 58 bis 60 AVG normierten Begründungspflicht nicht. Weder sind daraus nämlich mit ausreichender Deutlichkeit die Feststellung eines bestimmten Sachverhaltes noch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung, die die belBeh zu bestimmten Feststellungen veranlasst hat, ersichtlich.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006210203.X01Im RIS seit
22.12.2008Zuletzt aktualisiert am
03.04.2014