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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
BUAG §25a Abs7;Rechtssatz
Die Geschäftsführerin der den Zuschlag schuldenden GmbH muss die Vornahme der Zuschlagszahlungen an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse kontrollieren und bei der Nichtdurchführung eines Einziehungsauftrages für die Zuschlagszahlungen an die genannte Kasse dafür Sorge tragen, dass die betreffende Zahlung unverzüglich nachgeholt bzw. die Gleichbehandlung mit anderen Gläubigern sichergestellt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005080200.X03Im RIS seit
08.04.2009Zuletzt aktualisiert am
14.02.2014