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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schließt das weisungswidrige Verhalten einer Kanzleiangestellten das Verschulden des Rechtsanwaltes aus, sofern nicht andere, ein Überwachungsverschulden des Rechtsanwaltes begründende Umstände hinzutreten (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 23. Oktober 2002, Zl. 2002/16/0232, mwN).Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schließt das weisungswidrige Verhalten einer Kanzleiangestellten das Verschulden des Rechtsanwaltes aus, sofern nicht andere, ein Überwachungsverschulden des Rechtsanwaltes begründende Umstände hinzutreten vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 23. Oktober 2002, Zl. 2002/16/0232, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008160129.X01Im RIS seit
18.05.2009Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009