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L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die belBeh in einem Verfahren betreffend Abweisung eines Antrages auf Erlöschenserklärung eines Weidenutzungsrechtes kein ausreichendes Ermittlungsverfahren durchgeführt hat. Die Ausführungen im Antrag der Bfin waren zwar allgemein gehalten, reichten aber aus, um die Ermittlungspflicht der Behörde auszulösen. Die belBeh durfte sich daher nicht auf den Standpunkt zurückziehen, der Antrag sei nicht ausreichend begründet. Wenn ohne Mitwirkung der Bfin der entscheidungsrelevante Sachverhalt nicht zu klären war, dann hatte die belBeh diese aufzufordern, konkret anzugeben, aus welchen Gründen bei Weiterbestand der Weiderechte eine sinnvolle Verwendung der Vorbehaltsfläche für den im Flächenwidmungsplan festgelegten Zweck ohne wesentliche Einschränkungen nicht möglich sein soll.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070099.X04Im RIS seit
23.12.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013