Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §23 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/11/0372 E 15. Dezember 1995 RS 2Stammrechtssatz
Weder die Behörde noch das Arbeitsinspektorat trifft eine Verpflichtung, auf eine Mitteilung über eine unwirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten mit der Aufforderung zu reagieren, eine wirksame Bestellung vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008020300.X02Im RIS seit
21.01.2009Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009