RS Vwgh 2008/11/28 2008/02/0300

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1993 §23 Abs1;
AVG §13a;
VStG §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/11/0372 E 15. Dezember 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Weder die Behörde noch das Arbeitsinspektorat trifft eine Verpflichtung, auf eine Mitteilung über eine unwirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten mit der Aufforderung zu reagieren, eine wirksame Bestellung vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008020300.X02

Im RIS seit

21.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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