RS Vwgh 2008/11/28 2008/02/0296

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/02/0297

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/02/0360 E 25. Juni 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH ist nicht berechtigt eine Beweiswürdigung der Behörde mit der Begründung zu verwerfen, dass auch ein anderer Ablauf der Ereignisse bzw. ein anderer Sachverhalt schlüssig begründbar wäre.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008020296.X01

Im RIS seit

21.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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