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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §34;Rechtssatz
Die Fortsetzung des Familienlebens (zwischen Mutter und Kleinkind) kann im Rahmen eines Familienverfahrens gemäß § 34 AsylG 2005 gewährleistet werden, nicht jedoch durch die Zuerkennung eines Aufenthaltstitels, der auch der asylwerbenden Mutter gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 NAG 2005 nicht offen steht.Die Fortsetzung des Familienlebens (zwischen Mutter und Kleinkind) kann im Rahmen eines Familienverfahrens gemäß Paragraph 34, AsylG 2005 gewährleistet werden, nicht jedoch durch die Zuerkennung eines Aufenthaltstitels, der auch der asylwerbenden Mutter gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, NAG 2005 nicht offen steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008220886.X02Im RIS seit
21.01.2009Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009