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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/21/0092 B 11. Dezember 2003 RS 2 (hier: das gilt auch für die Bestimmung des § 11 FrPolG 2005)Stammrechtssatz
Auch wenn in § 93 FrG 1997 von "Entscheidung" und nicht von "Bescheid" die Rede ist, unterliegt es doch keinem Zweifel, dass Entscheidungen der Vertretungsbehörden in Verfahren nach dem FrG 1997 als Bescheide iSd Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG zu erlassen sind (Hinweis B 20. Oktober 1998, 97/21/0270, ergangen zum FrG 1993). Wesentliche Kriterien für das Vorliegen eines Bescheides im Sinn dieser Bestimmung sind jedenfalls die Bezeichnung der Behörde, der der Bescheid zuzurechnen ist, und der hoheitsrechtliche, rechtsverbindliche (normative) Inhalt. (Hier:Auch wenn in Paragraph 93, FrG 1997 von "Entscheidung" und nicht von "Bescheid" die Rede ist, unterliegt es doch keinem Zweifel, dass Entscheidungen der Vertretungsbehörden in Verfahren nach dem FrG 1997 als Bescheide iSd Artikel 130, Absatz eins, Litera a, B-VG zu erlassen sind (Hinweis B 20. Oktober 1998, 97/21/0270, ergangen zum FrG 1993). Wesentliche Kriterien für das Vorliegen eines Bescheides im Sinn dieser Bestimmung sind jedenfalls die Bezeichnung der Behörde, der der Bescheid zuzurechnen ist, und der hoheitsrechtliche, rechtsverbindliche (normative) Inhalt. (Hier:
Die hier in Frage stehende Erledigung der belBeh ist ihrem Inhalt nach nicht darauf ausgerichtet, eine normative Regelung herbeizuführen, sondern stellt die Mitteilung dar, dass eine Erledigung gegenüber der Fremden ergangen sei.)
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008220565.X01Im RIS seit
17.03.2009Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009