Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Rechtssatz
Die Frage, in welchem Ausmaß die verschiedenen Leidenszustände des Beschwerdeführers zu seiner Dienstunfähigkeit beigetragen haben, ist eine medizinische Fachfrage, die nur auf sachverständiger Basis geklärt werden kann.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Beweismittel SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120047.X05Im RIS seit
21.01.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013