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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, die eine Grundlage für einen bescheidförmigen Ausspruch bietet, dass ein früherer rechtskräftiger Bescheid betreffend die Ruhegenussbemessung in seinem Bestand bestätigt und mit dem verbindlich festgelegt wird, dass keine Änderung desselben eintritt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120170.X03Im RIS seit
21.01.2009Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009