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L08010 Vereinbarungen nach Art 15aNorm
B-VG Art7;Rechtssatz
Darin, dass die in die Kompetenz der Länder fallende Regelung des Ersatzes von Sozialhilfekosten durch Angehörige in Abhängigkeit vom Hauptwohnsitz des Hilfsbedürftigen in einem bestimmten Bundesland zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, kann keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100272.X03Im RIS seit
22.01.2009Zuletzt aktualisiert am
24.07.2017