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L92007 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung TirolNorm
ABGB §140 Abs3;Rechtssatz
Die Bemessung des Kindesunterhaltes nach der Prozentkomponente stellt für durchschnittliche Verhältnisse eine brauchbare Handhabe dar. Das unter Anwendung der Prozentkomponente gewonnene Ergebnis ist jedoch bei besonders atypischen Verhältnissen zu korrigieren ((vgl. die bei Gitschthaler, Unterhaltsrecht², Rz 238 5. und Rz 241 3. zitierte Judikatur des Obersten Gerichtshofes).Die Bemessung des Kindesunterhaltes nach der Prozentkomponente stellt für durchschnittliche Verhältnisse eine brauchbare Handhabe dar. Das unter Anwendung der Prozentkomponente gewonnene Ergebnis ist jedoch bei besonders atypischen Verhältnissen zu korrigieren vergleiche die bei Gitschthaler, Unterhaltsrecht², Rz 238 5. und Rz 241 3. zitierte Judikatur des Obersten Gerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100109.X02Im RIS seit
22.01.2009Zuletzt aktualisiert am
27.12.2011