RS Vwgh 2008/12/15 2004/10/0089

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Veröffentlicht am 15.12.2008
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Voraussetzung für eine wirksame Zustellung zu eigenen Handen iSd § 21 ZustG und für die Folgen einer Abwesenheit von der Abgabestelle beim zweiten Zustellversuch ist, dass ein entsprechender Zustellversuch erfolgt ist (vgl. die hg. Erk v. 22.9.1987, Zl. 86/14/0170; und vom 15.9.1995, Zl. 95/17/0054).Voraussetzung für eine wirksame Zustellung zu eigenen Handen iSd Paragraph 21, ZustG und für die Folgen einer Abwesenheit von der Abgabestelle beim zweiten Zustellversuch ist, dass ein entsprechender Zustellversuch erfolgt ist vergleiche die hg. Erk v. 22.9.1987, Zl. 86/14/0170; und vom 15.9.1995, Zl. 95/17/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004100089.X01

Im RIS seit

22.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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