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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17;Rechtssatz
Voraussetzung für eine wirksame Zustellung zu eigenen Handen iSd § 21 ZustG und für die Folgen einer Abwesenheit von der Abgabestelle beim zweiten Zustellversuch ist, dass ein entsprechender Zustellversuch erfolgt ist (vgl. die hg. Erk v. 22.9.1987, Zl. 86/14/0170; und vom 15.9.1995, Zl. 95/17/0054).Voraussetzung für eine wirksame Zustellung zu eigenen Handen iSd Paragraph 21, ZustG und für die Folgen einer Abwesenheit von der Abgabestelle beim zweiten Zustellversuch ist, dass ein entsprechender Zustellversuch erfolgt ist vergleiche die hg. Erk v. 22.9.1987, Zl. 86/14/0170; und vom 15.9.1995, Zl. 95/17/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004100089.X01Im RIS seit
22.01.2009Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009