Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Steht der konkrete Umfang des angeblichen "Werkes" nicht fest, fehlt es auch am gewährleistungstauglichen Erfolg der Werkleistung (vgl. § 4 Abs. 2 Z. 4 AÜG).Steht der konkrete Umfang des angeblichen "Werkes" nicht fest, fehlt es auch am gewährleistungstauglichen Erfolg der Werkleistung vergleiche Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4, AÜG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008090285.X05Im RIS seit
03.02.2009Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015