Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs2;Rechtssatz
Die Ansicht der Berufungsbehörde, dass die Behörde erster Instanz eine andere als die verhängte fremdenpolizeiliche Maßnahme hätte ergreifen sollen, bietet keine Grundlage für ein Vorgehen nach § 66 Abs. 2 AVG (Hinweis E 24. April 2007, 2006/18/0423).Die Ansicht der Berufungsbehörde, dass die Behörde erster Instanz eine andere als die verhängte fremdenpolizeiliche Maßnahme hätte ergreifen sollen, bietet keine Grundlage für ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG (Hinweis E 24. April 2007, 2006/18/0423).
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Besondere Rechtsgebiete Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007180380.X01Im RIS seit
19.03.2009Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009