RS Vwgh 2008/12/17 2008/03/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/03/0118 2008/03/0120 2008/03/0119

Rechtssatz

Warum die Auferlegung der Verpflichtung zur getrennten Buchführung allein - ohne Hinzutreten weiterer spezifischer Verpflichtungen - geeignet ist, den Wettbewerbsproblemen, die sich aus dem Fehlen effektiven Wettbewerbs infolge beträchtlicher Marktmacht eines einzelnen Unternehmens auf dem gesamten - nationalen - Markt ergeben, effektiv zu begegnen, ist nicht nachvollziehbar. Der von der Behörde in diesem Zusammenhang wiederholt berufene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt zwar bei Vorhandensein mehrerer geeigneter potentieller Maßnahmen die Wahl der am wenigsten belastenden Maßnahme, rechtfertigt aber nicht die Auswahl einer Maßnahme, deren Effektivität in Zweifel steht (vgl auch dazu das Erkenntnis vom 28. Februar 2007, Zl. 2004/02/0210).Warum die Auferlegung der Verpflichtung zur getrennten Buchführung allein - ohne Hinzutreten weiterer spezifischer Verpflichtungen - geeignet ist, den Wettbewerbsproblemen, die sich aus dem Fehlen effektiven Wettbewerbs infolge beträchtlicher Marktmacht eines einzelnen Unternehmens auf dem gesamten - nationalen - Markt ergeben, effektiv zu begegnen, ist nicht nachvollziehbar. Der von der Behörde in diesem Zusammenhang wiederholt berufene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt zwar bei Vorhandensein mehrerer geeigneter potentieller Maßnahmen die Wahl der am wenigsten belastenden Maßnahme, rechtfertigt aber nicht die Auswahl einer Maßnahme, deren Effektivität in Zweifel steht vergleiche auch dazu das Erkenntnis vom 28. Februar 2007, Zl. 2004/02/0210).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008030116.X04

Im RIS seit

30.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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