Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
SMG 1997 §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Körperverletzung und die Weitergabe von Suchtgift an Dritte sind gegen dasselbe Rechtsgut, nämlich die körperliche Integrität, gerichtet. Vermögensdelikte stehen zu gewerbsmäßigem Suchtmittelhandel im Verhältnis der Einschlägigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008210222.X01Im RIS seit
03.02.2009Zuletzt aktualisiert am
21.04.2009