RS Vwgh 2008/12/18 2008/08/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2008
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/08/0109 E 9. Februar 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Fehlt im Bescheid jeder Hinweis darauf, daß er auf einem Beschluß eines Kollegialorgans beruht, so ist die Frage der Zurechnung dieses Bescheides auf der Grundlage des äußeren Tatbestandes zu beantworten (Hinweis E 3.11.1947, 340/47, VwSlg 189 A/1947 und B 24.4.1986, 86/17/0072-0079, VwSlg Nr 6115 F/1986).

Schlagworte

Behördenbezeichnung Behördenorganisation Zurechnung von Organhandlungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008080049.X02

Im RIS seit

21.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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