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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Ein Nachbar, der nicht rechtzeitig zulässige Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 Vlbg. BauG erhebt, verliert seine Parteistellung (siehe beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 31. März 2008, Zl. 2007/05/0021, mwN).Ein Nachbar, der nicht rechtzeitig zulässige Einwendungen im Sinne des Paragraph 26, Absatz eins, Vlbg. BauG erhebt, verliert seine Parteistellung (siehe beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 31. März 2008, Zl. 2007/05/0021, mwN).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008060178.X01Im RIS seit
04.02.2009Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009