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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0135 E 26. Juli 2005 RS 1Stammrechtssatz
Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes in Verbindung (vgl. Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Anm. 49 zu § 8).Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes in Verbindung vergleiche Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Anmerkung 49 zu Paragraph 8,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007150090.X01Im RIS seit
23.01.2009Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013