RS Vwgh 2008/12/18 2007/06/0118

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Veröffentlicht am 18.12.2008
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

BauG Stmk 1995 §41 Abs3;
BauG Stmk 1995 §41 Abs4;
BauRallg;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ein baupolizeilicher Auftrag darf in Beachtung insbesondere des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentum immer nur im unbedingt notwendigen Ausmaß ergehen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060118.X01

Im RIS seit

10.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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