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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2006/15/0273 E 18. Dezember 2008Rechtssatz
Ob zwischen dem Aussteller und dem Empfänger einer Gutschrift Einverständnis über diese Form der Abrechnung im Sinne des § 11 Abs 8 Z 2 UStG 1994 bestanden hat, ist eine von der Abgabenbehörde in Wahrnehmung von Recht und Pflicht zur freien Beweiswürdigung nach § 167 Abs 2 BAO zu beantwortende Beweisfrage (vgl Ruppe, UStG3, § 11 Tz 102 und 106, sowie die zur in dieser Hinsicht gleich gestalteten Rechtslage des UStG 1972 ergangenen hg. Erkenntnisse vom 7. Juli 2004, 99/13/0159, und vom 24. März 1998, 97/14/0116).Ob zwischen dem Aussteller und dem Empfänger einer Gutschrift Einverständnis über diese Form der Abrechnung im Sinne des Paragraph 11, Absatz 8, Ziffer 2, UStG 1994 bestanden hat, ist eine von der Abgabenbehörde in Wahrnehmung von Recht und Pflicht zur freien Beweiswürdigung nach Paragraph 167, Absatz 2, BAO zu beantwortende Beweisfrage vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 11, Tz 102 und 106, sowie die zur in dieser Hinsicht gleich gestalteten Rechtslage des UStG 1972 ergangenen hg. Erkenntnisse vom 7. Juli 2004, 99/13/0159, und vom 24. März 1998, 97/14/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150222.X01Im RIS seit
23.01.2009Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013