RS Vwgh 2008/12/18 2006/15/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2008
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die BAO räumt dem Steuerpflichtigen kein Recht zur Befragung von Zeugen ein (vgl das hg Erkenntnis vom 22. September 2005, 2003/14/0002).Die BAO räumt dem Steuerpflichtigen kein Recht zur Befragung von Zeugen ein vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. September 2005, 2003/14/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150158.X08

Im RIS seit

23.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten