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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/15/0286 E 28. Mai 2008 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind (vgl. etwa Ritz, BAO3, § 184 Tz 17).Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind vergleiche etwa Ritz, BAO3, Paragraph 184, Tz 17).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150158.X01Im RIS seit
23.01.2009Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009