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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/15/0108 E 23. April 1998 RS 6Stammrechtssatz
Der gegebenenfalls bei der Ermessensübung zugunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheides zu berücksichtigende Gesichtspunkt des Mißverhältnisses zwischen der Bedeutung des Wiederaufnahmsgrundes und der Wirkung der Wiederaufnahme liegt vor, wenn der Wiederaufnahmsgrund und seine steuerlichen Auswirkungen zur Gesamtnachforderung außer jedem Verhältnis stehen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2939).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150011.X02Im RIS seit
23.01.2009Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009