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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Stmk 1995 §26 Abs1;Rechtssatz
Aus § 26 Abs. 1 Stmk. BauG können die Nachbarn im Hinblick auf die Widmung des Bauplatzes als Freiland mit der Sondernutzung Fläche für Erholungszwecke (archäologischer Park), angesichts des fehlenden Immissionsschutzes dieser Widmungskategorie keine Rechtsverletzungsmöglichkeit ableiten.Aus Paragraph 26, Absatz eins, Stmk. BauG können die Nachbarn im Hinblick auf die Widmung des Bauplatzes als Freiland mit der Sondernutzung Fläche für Erholungszwecke (archäologischer Park), angesichts des fehlenden Immissionsschutzes dieser Widmungskategorie keine Rechtsverletzungsmöglichkeit ableiten.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005060014.X03Im RIS seit
10.02.2009Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009