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E1ENorm
11997E043 EG Art43;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren: * EU-Register: EU 2009/0001 22. Juli 2010 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62009CJ0070 15. Juli 2010 * Enderledigung des gegenständlichen Ausgangsverfahrens im fortgesetzten Verfahren: 2010/17/0125 E 10. August 2010Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art. 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist die Ausübung der Jagd, wenn der Jagdausübungsberechtigte das geschossene Wild im Inland verkauft, eine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinn des Art. 43 EG, auch wenn aus dieser Tätigkeit insgesamt kein Gewinn erzielt werden sollte?Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Artikel 234, EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist die Ausübung der Jagd, wenn der Jagdausübungsberechtigte das geschossene Wild im Inland verkauft, eine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinn des Artikel 43, EG, auch wenn aus dieser Tätigkeit insgesamt kein Gewinn erzielt werden sollte?
Gerichtsentscheidung
EuGH 61999CJ0268 Aldona Malgorzata Jany VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008170049.X01Im RIS seit
19.06.2009Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012