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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GSVG 1978 §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei Gleichheits- und damit verfassungskonformer Interpretation des § 4 Abs. 1 Z. 7 GSVG können nur solche Umsätze gemeint sein, die aus der Erwerbstätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG herrühren. Es ist somit insoweit eine teleologische Reduktion der strengen Wortbedeutung der Verweisung auf § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG vorzunehmen.Bei Gleichheits- und damit verfassungskonformer Interpretation des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 7, GSVG können nur solche Umsätze gemeint sein, die aus der Erwerbstätigkeit gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, GSVG herrühren. Es ist somit insoweit eine teleologische Reduktion der strengen Wortbedeutung der Verweisung auf Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 27, UStG vorzunehmen.
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007080147.X02Im RIS seit
06.03.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013