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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
Nur auf der Basis des Wissens um den Tätigkeitsbereich eines Betriebes kann beurteilt werden, ob im Erwerbszeitpunkt mit den erworbenen Betriebsmitteln die Fortführung dieses konkreten Betriebes möglich gewesen wäre (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. März 2006, Zl. 2004/08/0211).Nur auf der Basis des Wissens um den Tätigkeitsbereich eines Betriebes kann beurteilt werden, ob im Erwerbszeitpunkt mit den erworbenen Betriebsmitteln die Fortführung dieses konkreten Betriebes möglich gewesen wäre vergleiche das hg. Erkenntnis vom 29. März 2006, Zl. 2004/08/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006080191.X03Im RIS seit
27.02.2009Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012